Grundsteuerreform zum 01.01.2025
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Aus-schlaggebend für dieses Urteil waren laut Bundesverfassungsgericht die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen aufgrund von nicht durchgeführten Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen über einen langen Zeitraum. Deshalb handelte der Gesetzgeber entsprechend und reformierte die Grundsteuer. Hierdurch wird unter anderem das Steueraufkommen für die Kommunen verlässlich geregelt.
Konkret verabschiedete der Bundesgesetzgeber Ende 2019 das sogenannte Bundesmodell hinsichtlich der zukünftigen Regelung der Grundsteuer. Dieses gilt grundsätzlich bundesweit, sofern ein Land nicht von der Möglichkeit Gebrauch macht, eine Öffnungsklausel zu nutzen und ein eigenes Grundsteuermodell zu beschließen. Von dieser Möglichkeit machten die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen Gebrauch. Die übrigen Länder wenden das Bundesmodell an. In jedem Fall ist das neue Grundsteuerrecht ab dem 01.01.2025 anzuwenden.
Was ist zu tun, damit das neue Grundsteuerrecht zur Anwendung gebracht werden kann? Die einzelnen Schritte und Fristen:
Zuerst sind im Zuge einer Hauptfeststellung zum Stichtag 01.01.2022 neue Grundsteuerwerte fest-zustellen. Diese ersetzen die bisherigen Einheitswerte. Sie werden der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde gelegt. Dazu müssen die Grundsteuerpflichtigen ihrem Finanzamt in einer Feststellungserklärung Angaben zu ihrem Grundstück und Gebäude übermitteln. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung erfolgte am 21. März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können dann ab 01.07.2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft bis zum 31.10.2022.
Anschließend berechnet das Finanzamt anhand der ihm vorliegenden Daten und der Angaben aus der Grundsteuererklärung den Grundsteuerwert, der für die Ermittlung der Grundsteuer benötigt wird. Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 zu zahlen; bis dahin gelten bestehende Regelungen fort.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern Niedersachsen.