Seit dem 01.11.2015 benötigt Meldepflichtige eine Wohnungsgeberbestätigung (z.B. Vermieter bzw. Eigentümer) diese ist bei der Anmeldung/Ummeldung vorzulegen. Eine Anmeldung mit einem Mietvertrag ist nicht ausreichend.
Identitätsnachweis (wenn vorhanden Personalausweis, sonst Reisepass). Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Geburtsurkunde, sofern noch kein Kinder-,Reisepass oder Personalausweis vorhanden sind. Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Ist dies nicht möglich, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Im Falle einer gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen (Eltern mit ihren minderjährigen Kindern) mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig unterschreibt und persönlich erscheint. Volljährige Familienmitglieder dürfen nur mit angemeldet werden, wenn eine Vollmacht vorliegt.
Eine online-Anmeldung ist derzeit bei der Stadt Duderstadt noch nicht möglich.