Coronavirus - Aktuelle Informationen
Im Rahmen der bundesweit vereinbarten verlängerten und verschärften Lockdown-Regelungen gibt es auch für die Kinderbetreuung ab kommenden Montag Veränderungen.
Wie bereits in der Pressemitteilung von Minister Tonne mitgeteilt wurde, werden die Kindertagesstätten für die Zeit ab dem 11. Januar 2021 in das sogenannte Szenario C wechseln. Dies bedeutet, dass auch in Duderstadt die Kindertagesstätten grundsätzlich geschlossen sind und stattdessen eine Notbetreuung anbieten.
Details zu den vorgesehenen Regelungen hat Bürgermeister Thorsten Feike in einem Elternbrief zusammengestellt. Der Brief einschließlich Anlagen wird über die Träger bzw. Einrichtungen verteilt, ist aber auch hier abrufbar.
Weitere Informationen finden Sie auch unter Fragen und Antworten zum Betrieb an Kindertageseinrichtungen auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Das Land Niedersachsen hat in seiner Corona-Verordnung vom 08.01.2021 u.a. die erneute Schließung der Kindertagesstätten ab dem 11. Januar 2021 angeordnet.
Als Dank der Stadt Duderstadt an die Eltern für das gezeigte Verständnis in dieser schwierigen Zeit hat der Verwaltungsausschuss auf Vorschlag von Herrn Bürgermeister Thorsten Feike den Beschluss gefasst, dass abweichend von den bestehenden Regelungen in der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Duderstadt die Pflicht zur Zahlung der Elternbeiträge für die städtischen Kindertagesstätten für den Monat Januar 2021 entfällt. Die Erstattung bereits gezahlter Elternbeiträge erfolgt kurzfristig.
Die Schließung der Kindertagesstätten ist inzwischen bis zum 14.02.2021 verlängert worden. Die Pflicht zur Beitragszahlung entfällt entsprechend während der erweiterten Schließzeit bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs in den Kindertagesstätten.
Für die Inanspruchnahme der Notbetreuungsangebote wird rückwirkend ab dem 11.01.2021 bis zur Aufnahme des Regelbetriebs ein Elternbeitrag in Höhe von 1,85 €/je angefangener Betreuungsstunde erhoben. Zahlungspflicht besteht für die in Krippengruppen bzw. in altersübergreifenden Gruppen betreuten Kinder unter 3 Jahren sowie grundsätzlich beitragsfreie Kindergartenkinder, die über den gesetzlichen Befreiungsanspruch von 8 Stunden/Tag hinaus betreut werden müssen.
Entsprechend der Beschlussfassung hat Bürgermeister Thorsten Feike auch die freien Träger der Kindertagesstätten gebeten, für ihre Einrichtungen entsprechende Regelungen zu treffen und umzusetzen.