Bauleitplanverfahren
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.
Flächennutzungsplan:Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Duderstadt wurde im Jahr 2000 rechtskräftig und wurde seitdem mehrfach in einzelenen Bereichen geändert. Er hat für die Bürgerinnen und Bürger keine direkte Wirkung, sondern ist für die Stadt bindend, die aus dem Flächenutzungsplan ihre Bebauungspläne zu entwickeln hat. Einsicht können Sie beim Fachdienst Stadtplanung erhalten.
Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Im Gemeindegebiet der Stadt Duderstadt sind über 200 Bebauungslpäne rechtskräftig. Bei Fragen zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben kontaktieren Sie gerne den Fachdienst Stadtplanung. Hier erhalten Sie auch Einsicht in Bebauungspläne.
Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Wenn der Rat die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließt oder eine Bürgerbeteiligung bevorsteht, so wird dies auf der Homepage der Stadt Duderstadt, in der Tagespresse sowie in den Bekanntmachungskästen der Stadt Duderstadt bekanntgemacht.
Aktuelle Bekanntmachungen finden Sie hier.