Stadtplanung
Aufgabe der Stadtplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet vorzubereiten und zu leiten. Ziel ist eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende Bodennutzung. Die natürlichen Lebensgrundlagen und das Klima sollen dabei geschützt werden.
Unter dem Begriff Stadtplanung werden alle Planungen zusammengefasst, die sich mit der räumlichen Entwicklung im Stadtgebiet beschäftigen. Die wesentlichen Planungsinstrumente sind dabei der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne. Je nach Planung ist entweder das ganze Stadtgebiet erfasst, oder es geht um räumliche oder thematische Teilbereiche. Es müssen bei jeder Planung verschiedene Belange untereinander abgewogen werden, z.B.: Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Wohnbedürfnisse und Versorgung der Bevölkerung, Baukultur, Umwelt- und Naturschutz, Wirtschaft, Personen- und Güterverkehr und der Hochwasserschutz.
Der Fachdienst Stadtplanung ist eine Schnittstelle vieler unterschiedlicher Themen: Vom Stadtteilentwicklungskonzept bis hin zu einem Teilflächennutzungsplan für die Nutzung von Windenergie arbeitet der Fachdienst mit unterschiedlichen anderen Fachdiensten zusammen. Ziel ist ein möglichst gerechter Interessenausgleich der unterschiedlichsten Belange unter der Prämisse einer nachhaltigen städtebauliche Entwicklung und dem Wohl der Allgemeinheit.
Der Fachdienst Stadtplanung ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Fragen zu städtebaulichen Entwicklungen haben, Sie Einsicht in Bauleitpläne nehmen möchten oder wissen möchten, ob Ihre Idee für ein bauliches Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist.