Denkmalschutz
Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte, Orte und Landschaften bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeit zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.
Im Jahr 1979 trat das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) zum Schutz und zur Pflege von Kulturdenkmalen in Niedersachsen in Kraft.
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes und der kulturellen Identität Niedersachsens als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.
Bei der Stadt Duderstadt hat die Altstadt von Duderstadt neben zahlreichen schützenswerten Bau- und Bodendenkmalen im Stadtbereich und ihren Dörfern innerhalb der Wallanlage eine herausragende Bedeutung.