Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung der elektronischen Kommunikation gemäß § 3a der Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der ab 1. Januar 2022 geltenden Fassung
Am 1. Januar 2022 ist die geänderte Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in Kraft getreten.
(Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vom 10. November 2021, Nds. GVBI. Nr. 43 vom 16.11.2021 S. 732).
Diese regelt unter anderem in § 3a NBauO die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation.
Die Stadt Duderstadt legt gemäß § 86 Abs. 8 Satz 2 NBauO den Beginn der elektronischen Kommunikation auf den 1. Januar 2024 fest.
Diese Bekanntgabe hat zur Folge, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügenden Bauvorlagen abweichend von § 3a Abs. 1 NBauO als Dokumente in Papierform zu übermitteln sind (§ 86 Abs. 8 Satz 3 NBauO). Die § 3a Abs. 2 NBauO und § 86 Abs. 7 Satz 2 NBauO gelten entsprechend.
Duderstadt, 19.01.2022
Stadt Duderstadt
Bürgermeister
gez. Thorsten Feike