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Seit Anfang Dezember 2009 ist das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Duderstadt mit seinem Jugendfreizeitheim als Servicestelle des Sonderfonds ''DabeiSein!'' registriert. Dort können zukünftig Anträge auf Förderung eingereicht werden, die es Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien ermöglichen sollen, am gesellschaftlichen Leben besser teilnehmen zu können.
Arbeitslosigkeit der Eltern oder Notsituationen dürfen nicht dazu führen, dass Kinder und Jugendliche im Alltag benachteiligt, ausgegrenzt oder in ihren Erfahrungs- und Lernmöglichkeiten eingeschränkt werden. Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, ''dabei zu sein'' und ein Teil der Gemeinschaft zu sein zu können. Für einige Kinder eine Selbstverständlichkeit, aber längst nicht für alle. Mit dem Sonderfonds ''DabeiSein!'' fördert die Landesregierung über die Landesstiftung ''Familie in Not'' aktiv Freizeit- und Bildungsangebote für Kinder, deren Familien sich diese ''Extras'' nicht ohne weiteres leisten können. Es soll schnell und unbürokratisch Helfen, wo sonst staatliche Hilfe nicht greift.
Für folgende Aktivitäten können Zuschüsse beantragt werden, die nicht zurück gezahlt werden müssen:
Kinder- und Jugendfreizeiten (auch die Teilnahme am Ferienprogramm), Mitgliedsbeiträge für Sport- und Musikvereine, Kursgebühren bei der KVHS oder Musikschulen, Nachhilfeunterricht, Kita- oder Klassenfahrten, Fahrtkosten für Oberstufenschüler.
Die Obergrenze der Zuschüsse liegt bei 100 Euro. Hilfen können einmal pro Jahr und für jedes Kind alle zwei Jahre beantragt werden.
Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten oder volljährige Kinder. Voraussetzung ist, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder in Niedersachsen liegt und dass sie eine allgemeinbildende Schule besuchen. Mittel aus dem Sonderfonds ''DabeiSein!'' können Personen erhalten, die einkommensabhängige Sozialleistungen beziehen oder deren Bruttobezüge eine gewisse Höhe nicht überschreiten.
Die Unterstützung wird in der Regel über Servicestellen beantragt. Seit einigen Tagen ist jetzt auch das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Duderstadt als Servicestelle eingetragen und nimmt Anträge für solche Zuschüsse im Jugendfreizeitheim Duderstadt Schützenring 6, entgegen. Bei der Antragsstellung ist eine Kopie des Bescheides von Sozialleistungen oder Einkommensnachweise der letzten 3 Monate beizufügen und bei Kindern über 16 Jahren muss eine Schulbescheinigung vorliegen. Das Jugendfreizeitheim ist an Werktagen zumindest von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Für eine telefonische Auskunft steht Günter Lutterberg, als Kinder- und Jugendreferent der Stadt Duderstadt unter der Rufnummer 05527 841-110 auch vormittags zur Verfügung. Unter der Internetadresse www.dabeisein-nds.de können die gesamten Informationen für dieses Förderprogramm eingesehen werden.
Stadt Duderstadt
http://www.duderstadt.de erstellt am 22.01.2010
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