Mit diesem Erlass hat das Land Niedersachsen u. a. die Wertgrenzen für die Ausschreibungsarten angepasst. Bis zu einer Grenze von 1 Mio. € (ohne Ust) dürfen ohne Begründung Vergaben nach VOB im Wege einer beschränkten Ausschreibung vorgenommen werden. Mit dieser Änderung soll die Durchführung von investiven Maßnahmen beschleunigt werden. Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten bei Auftragsvergaben, die auf Grundlage dieses Erlasses erfolgen, sind im Sinne einer nachträglichen Transparenz (Ex-post-Transparenz) diverse Informationen über die vergebenen Aufträge zu veröffentlichen, wenn das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) 25.000 € überschreitet.
In folgender pdf-Datei sind die Vergaben geordnet nach Bauvorhaben in einer Tabelle aufgelistet: